Störungen im jungen Erwachsenenalter

Die Adoleszenz, also die Zeitspanne vom Jugendlichen bis zum jungen Erwachsenen, stellt eine wichtige Entwicklungsphase dar. Bis zum Alter von etwa 25 Jahren müssen verschiedene sogenannte „Entwicklungsaufgaben“ bewerkstelligt werden. Dazu gehören biologische und soziale Veränderungen: z. B. die Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und die neue Rolle als Mann oder Frau, die auch die sexuelle Entwicklung und die Partnerwahl beinhalten. Die Ablösung aus dem Elternhaus, die Entwicklung einer tragfähigen Zukunftsperspektive (u. a. Berufswahl) und die Entwicklung persönlicher Wertevorstellungen gehören ebenso dazu.

Gleichzeitig finden in dieser Phase häufig wichtige Prüfungen (Schulabschluss, z. B. Abitur, Bewerbungsverfahren etc.) statt, die als hohe Belastung wahrgenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser weitreichenden, für das zukünftige Leben bedeutenden Ereignisse und Veränderungen ist es nachvollziehbar, dass es oft zu Schwierigkeiten bei der Bewältigung dieser Aufgaben kommt. Diese können sich oft in Form einer psychischen Erkrankung bemerkbar machen.

Psychische Störungen bei jungen Erwachsenen

Unsicherheit und Verunsicherung prägen das Alter vieler junger Erwachsener. Bedenklich wird die Situation, wenn über einen längeren Zeitraum Ängste und Phobien auftreten, die die jungen Erwachsenen zunehmend in eine soziale Isolation zwingen oder in auffälliges Verhalten wie Verweigerung oder übermäßigen Alkoholkonsum übergehen.

Angststörungen und Phobien können von vielfältigen Situationen, Orten, Ereignissen oder Objekten ausgelöst werden. Ihre Symptome zeigen sich

• auf der körperlichen Ebene. Die jungen Erwachsenen nehmen mit oder ohne Anlass war, dass ihr Körper in Panik gerät, was sich in Zittern, Schwitzen, Atemproblemen, Schwindelgefühlen und weiteren Symptomen äußern kann.

• auf der mentalen Ebene durch übertriebene Angst, sich zu blamieren, Scham, Trennungs- und Versagensängste.

• auf der Verhaltensebene, indem die jungen Erwachsenen versuchen, bestimmte Situationen zu vermeiden (soziale Isolation, Schule schwänzen) oder ihre Ängste zu betäuben (Missbrauch von Substanzen oder Herausbildung eines anderen Suchtverhaltens).

Depressionen können auch im Alter eines jungen Erwachsenen vorkommen. Die Schwierigkeit besteht für Laien häufig darin, sie zu erkennen, wenn sie sich nicht in Traurigkeit, sondern in ständiger Gereiztheit, Aggressionen, Gewichtszunahme oder extremer Ängstlichkeit zeigen.

Eine weitere typische Störung im jungen Erwachsenenalter ist die Ess-Störung in all ihren Ausprägungen, also als Magersucht, Bulimie oder psychogene Adipositas. Persönlichkeitsstörungen, die sich in ausgeprägten und andauernden Verhaltensänderungen zeigen, sind ebenfalls typisch für die „Belastungsprobe“ Pubertät.

Nicht alles, was sich an auffallenden Verhaltensänderungen in der Adoleszenz zeigt, gehört in den Bereich der psychischen oder psychosomatischen Störung. Besteht Unsicherheit, ob es sich um eine ernsthafte Erkrankung handeln könnte, und/oder ist der Leidensdruck für die jungen Erwachsenen selbst hoch, sollten Sie jedoch auch nicht zögern, dies von einem Arzt oder Therapeuten abklären zu lassen.

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Wir haben deshalb in der Klinik Windach ein verhaltenstherapeutisches Behandlungskonzept entwickelt, das auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Unterstützung und Begleitung bei psychischen Erkrankungen in dieser Lebensphase bieten soll. Häufige Störungsbilder, die in diesem Setting behandelt werden können, sind z. B. Depressionen, Persönlichkeitsstörungen und Angsterkrankungen. Darüber hinaus bieten wir, integriert in die Gruppe der jungen Erwachsenen, einige Behandlungsplätze für junge Patienten mit Essstörungen.

Die Therapie erfolgt in einem Gruppenkonzept. Die Bereitschaft, sich in die Gruppengemeinschaft einzufinden, wird dabei vorausgesetzt. Dies bedeutet u. a., dass eine Unterbringung im Dreibettzimmer möglich ist. Die Teilnahme an allen Gruppenterminen und die selbständige Vorbereitung dieser Termine ist ebenso Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie wie das Einverständnis, sich an die Gruppenregeln zu halten, die z. T. über die allgemeinen Klinikregeln hinausgehen (z. B. spezielle Besuchs- und Beurlaubungsregeln).

Wichtige therapeutische Themen während der Behandlung sind neben den o. g. Themen vor allem der Umgang mit Konflikten (bis hin zu Mobbing), die Bearbeitung der individuellen Biographie und die Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie, die unter Umständen auch im Rahmen eines Familien- oder Elterngesprächs in den Therapieprozess miteinbezogen werden kann. Auch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Körperbild, mit dem persönlichen Medienkonsum, mit Freizeitverhalten und Gesundheitsaspekten (Sport, Ernährung) sowie die Entwicklung tragfähiger Zukunftsperspektiven stellen Aspekte der Therapie dar. Dabei kann auf weitere Angebote der Klinik zurückgegriffen werden (z. B. Sozialtherapie).

Die entsprechende Therapieplanung findet in den begleitenden Einzelgesprächen statt. Ein nonverbaler Zugang zu den therapeutischen Inhalten erfolgt in der Kunsttherapie. Ein wöchentlicher Gruppenausflug, der von der Gruppe eigenständig organisiert und durchgeführt wird sowie die Teilnahme an einer Kochgruppe stärken den Gruppenzusammenhalt.

Eine Aufnahme ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

Kontraindikationen für die Behandlung sind Suizidalität, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit, Delinquenz, Vorstrafen bzw. laufende rechtliche Auseinandersetzungen und schweres selbstverletzendes Verhalten. Bei Vorliegen einer Essstörung kann keine Aufnahme bei einem BMI unter 16 kg/m² oder bei schwerwiegender bulimischer Symptomatik erfolgen. Die Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten ist für alle Gruppenteilnehmer verpflichtend.

Unter Umständen erfolgt zur vorherigen Abklärung der Indikation ein ambulantes Vorgespräch.
Die durchschnittliche Behandlungszeit in der Gruppe für junge Erwachsene beträgt 6 – 8 Wochen. Eine ambulante Psychotherapie sollte möglichst schon vor Beginn der stationären Behandlung eingeleitet worden sein.

Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Sonderleistungen, sogenannte „Wahlleistungen“ in Anspruch zu nehmen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

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