Zwangsstörung – das Krankheitsbild

Zwangsstörungen bestehen meist aus oft wiederkehrenden Gedanken, Impulsen oder Bildern, welche quälenden Charakter haben und/oder aus vielfach wiederholten Handlungen, die vom Betroffenen als primär unsinnig empfunden werden. Die gedanklichen Impulse betreffen z.B. die gewaltsame Schädigung anderer Menschen, magisch anmutendes Verhalten, wie nicht auf Pflastersteinritzen zu treten, blasphemische Inhalte, oder Befürchtungen sich beschmutzt oder Fehler in alltäglichen Abläufen gemacht zu haben. Vor allem auf die letzten beiden Zwangsgedanken hin folgen dann sehr oft ritualhaft erscheinende Wasch- oder Kontrollhandlungen der Betroffenen, mit teilweise kaum vorstellbarer Wiederholungshäufigkeit. In der Wahrnehmung der Betroffenen verringern die Zwangshandlungen die empfundene innere Anspannung. Nach neuerer Forschung leiden ca. 2 % der Bevölkerung unter diesem Symptombild, welches damit im Gegensatz zu früheren Auffassungen eine sehr häufige psychische Krankheitsform darstellt.

Typisch für Zwangserkrankungen ist, dass Erkrankte zum einen viel Zeit dafür aufwenden zu kontrollieren oder Handlungen nach einem vorher festgelegten aber nur schwer „richtig“ zu machenden Schema durchzuführen und zum anderen die Einsicht, dass die Handlungen oder Gedanken eigentlich sinnlos oder unangemessen sind. Den Betroffenen fällt es häufig sehr schwer Gründe oder Auslöser für das Verhalten zu benennen oder es zu unterlassen. Die Unfähigkeit die Ursachen in Worte zu fassen wird als eine Form der Gefühlsblindheit (Fachbegriff: Alexithymie) bezeichnet. Die wiederholten Zwangshandlungen führen zunächst oft zu Streitigkeiten im Umfeld der Patienten und im weiteren Verlauf zu einer zunehmenden Isolation und Verkleinerung des Lebensradius.

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Schwerpunkte der Behandlung von Zwangsstörungen in unserem Haus liegen – entsprechend der Leitlinien der Fachgesellschaften auf der in vielen Studien als unverzichtbar erwiesenen Expositionsbehandlung (ein Trainingsprogramm zur Tolerierung vormals Angst auslösender Reize), ferner auch auf Bewusstmachung personspezifischer Auslöser und vor allem auf Teilnahme an einem sehr intensiven Gruppenprogramm, welches auf die krankheitstypischen Merkmale von Zwangsbetroffenen eingeht. Zwangsstörungen werden auf Grundlage eines komplexen Bedingungsmodells und unter Einschluss organischer Faktoren weitgehend als erlerntes Problemverhalten betrachtet.

  • Im Gegensatz zu anderenorts existierenden häufig von vornherein festgelegten Therapieprogrammen wird bei uns in einem ersten Behandlungsabschnitt eine individuelle Verhaltensanalyse durchgeführt, um neben den Zwangsverhaltensweisen problematische emotionale Inhalte zu erkennen, welche den Zwangsritualen vorausgehen.
  • Häufig sind diese Inhalte wenig bewusst und schwer zugänglich. Spezielle Therapiebausteine, wie z.B. Familienskulptur und die Teilnahme am Wahrnehmungstraining, (angelehnt an das Achtsamkeitstraining nach Kabat-Zinn) helfen bei der Analyse.
  • Nachdem die bedingungsanalytischen Zusammenhänge geklärt sind und der Patient seine Wahrnehmungsfähigkeit verbessert hat beginnt als nächster Abschnitt die Reizkonfrontation. Im Laufe von 2 Wochen setzt sich der Patient den Bedingungen aus, die er normalerweise fürchtet und auf die er mit seinem typischen Zwangsverhalten reagiert hat. Nach einer Eingewöhnungsphase werden die mit den Zwängen verbundenen Ängste unter therapeutischer Begleitung bewusst auf einen Höchstwert gesteigert. Der Patient lernt dabei, dass er die gefürchteten Situationen übersteht und die Ängste „von selbst“ zurückgehen. Vorteilhafterweise beschränken sich diese Übungen nicht auf die Klinik selbst, sondern werden – wenn möglich – auch auf das Zuhause des Patienten ausgeweitet, um den Wissenstransfer auszudehnen
  • In einem nächsten Behandlungsschwerpunkt werden gegen die persönlichen Defizite, die eine Zwangssymptomatik bedingen, ausgleichende Trainingsmaßnahmen durchgeführt; dies kann die Auseinandersetzung mit tief verwurzelten Einstellungsmustern sein (Schematherapie) oder auch körperpsychotherapeutisches Arbeiten (als Nutzung der nonverbalen Möglichkeiten, über die jeder Mensch verfügt).
  • Vervollständigt wird der multimodale Therapieansatz durch die Einbeziehung von Angehörigen, soweit dies erforderlich ist.
  • Schließlich kommen behandlungsunterstützende medikamentöse Bausteine zum Einsatz, wenn es nötig ist (hauptsächlich sog. SSRI, die zur Gruppe der Antidepressiva gehören).

Schließlich sei noch auf einige formale Merkmale des Ansatzes hingewiesen:

  • Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung der Zwangsstörung ist das Einverständnis des Patienten mit der beschriebenen Reizkonfrontation, was vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesichert werden muss.
  • Eine weitere Notwendigkeit ist die Sicherung der ambulanten Nachsorge: Nach Ende der stationären Behandlung ist erfahrungsgemäß und durch eigene zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt, dass ambulante therapeutische Hilfe unverzichtbar ist, um das Erlernte zu vertiefen und zu stabilisieren. Wegen der fast überall üblichen langen Wartezeit der ambulanten Behandler muss ein Nachsorgeplatz bereits vor Antritt der stationären Behandlung nachweislich gesichert sein.
  • Betroffene müssen sich auf eine im Vergleich zu anderen psychosomatischen Erkrankungen (z.B. Phobien) etwas längere Behandlungsdauer einstellen – bei Einsatz aller obigen als relevant beschriebenen Therapiebausteine ca. 8 – 10 Wochen.

Eng verwandt mit der eigentlichen Zwangsstörung sind die sogenannten Zwangsspektrumsstörungen, welche ebenfalls in unserer Klinik behandelt werden.

Zwangsspektrumsstörungen sind Krankheiten bei denen zwanghaft anmutende Verhaltensweisen bestehen. Zu den Zwangsspektrumsstörungen gehören folgende Erkrankungen (nach einer aktuell international gültigen Einteilung):

  • Zwangsstörungen (F42)
  • Hypochondrie (F45.2)
  • Tics incl Tourette-Syndrom. (F95.1-9)
  • Dysmorphophobie (F45.2)
  • Trichotillomanie (F63.3)
  • Zwanghafte Persönlichkeitsstörung (F60.5).
  • Normalisierung des Verhaltens, z. B. „normale“ Zeiten im Bad
  • Aufhebung von automatisierten Verhalten und Beseitigung verstärkender Bedingungen
  • Infragestellung tief verwurzelter Einstellungsmuster (erlernte Ängstlichkeit/Aggressionshemmung)
  • Abbau der Alexithymie wegen der großen Bedeutung für das Erkennen von Auslösern
  • Sensibilisierung für die große Bedeutung emotionaler Auslöser
  • Durchbrechen des Zwangskreislaufes, sogenanntes Flooding mit sich anschließender Nachbearbeitung

Unser stationärer multimodaler Behandlungsansatz für diese Krankheitsbilder hat sich, auch bei schweren Störungen, sehr bewährt. Er wird seit Mitte der 80er Jahre weiterentwickelt und umfasst neben der symptomorientierten Behandlung (z.B. bei Zwangsstörungen Reizkonfrontation und Reaktionsverhinderung) auch die Schulung der Achtsamkeit und Emotionswahrnehmung, sowie körperpsychotherapeutische Methoden und Verhaltensexperimente d.h. die Erprobung neuer Strategien.

Schwerpunkt ist eine Intensiv-Gruppenpsychotherapie auf zwei spezialisierten Stationen (für Patientinnen und Patienten unter oder über 25 Jahren).

Ganz allgemein kann das Konzept folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • Ab der Aufnahme erfolgt die Hauptbehandlung in der Zwangsspektrumsgruppe. Hierdurch können die bestehenden Symptome, der Gesprächsstil, sowie das zwischenmenschliche Verhalten rasch und zuverlässig erfasst werden. Auch werden die Betroffenen schnell in die Gruppe integriert. Dies ist wichtig, da gut belegt ist, dass speziell bei jüngeren Patienten der sogenannten „Peer group“ eine große Bedeutung zukommt.
  • In den parallel stattfindenden anfänglichen Einzelstunden geht es vor allem um die Erhebung der Vorgeschichte und das nähere gegenseitige Kennenlernen von Patient und Therapeut.
  • Ebenfalls von Beginn an nimmt der Patient am Wahrnehmungstraining mittels erlebnisorientierter Basis- und Aufbauübungen teil. Dies ist wichtig, damit später in der Therapie die bei der Reizexposition und Reaktionsverhinderung auftauchenden problematischen Emotionen klar wahrgenommen und ausgewertet werden können („Expositionsreaktionsmanagement“).
  • Ab der Mitte des Aufenthalts erfolgt bei Zwangshandlungen die Reizkonfrontation und Reaktionsverhinderung das sogenannten „Flooding“. Hierbei wird die krankhafte Verknüpfung zwischen den herausgefundenen Auslösern und dem Zwangsverhalten beseitigt. Dies kann bis zu 14 Tagen dauern. Besonders wirksam ist hier auch ein Training zu Hause, das dann in der Therapie nachbesprochen werden kann.
  • Die Zeit nach der Reizexposition bis zur Entlassung wird zur eigenverantwortlichen Stabilisierung („Erhaltungsphase“) und der weiteren intensiven Aufarbeitung der Grundproblembereiche genutzt.

Das gesamte Therapieprogramm dauert ca. 8 – 10 Wochen. Bei den meisten Patienten mit einer Zwangsstörung kommt es zu einer deutlichen Besserung, der auch über einen längeren Zeitraum anhält.

Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Sonderleistungen, sogenannte „Wahlleistungen“ in Anspruch zu nehmen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

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