Posttraumatische Belastungsstörung

Was ist ein psychisches Trauma?

Ein psychisches Trauma kann dann entstehen, wenn eine Person von einem katastrophalen Geschehen heimgesucht wird, das durch seine überwältigende Intensität, Plötzlichkeit und Bedrohlichkeit die Möglichkeiten der betroffenen Person überfordert, sich gegen dieses Ereignis zu wehren oder ihm zu entkommen. Das Opfer erlebt sich hilflos ausgeliefert und hat keine wirksamen Strategien zum Selbstschutz. Traumatisierungen können im Rahmen von Unfällen, Naturkatastrophen stattfinden oder durch Menschen (z.B. bei sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, körperlicher Gewaltanwendung) verursacht werden.

Symptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung können sein:

Beschwerden wie Wiedererleben des traumatischen Ereignisses in Form von unkontrollierten Gefühlen, Bildern und Körperempfindungen (sog. Intrusionen oder Flashbacks) sowie Albträumen, Vermeidung von bestimmten traumabezogenen oder traumanahen Situationen/Reizen im Handeln und Denken, Taubheitsgefühl anderen Menschen und der eigenen Gefühlswelt gegenüber (Numbing, Depersonalisation und Derealisation), Veränderungen im Verhalten, übermäßige Schreckhaftigkeit, erhöhte Wachsamkeit, Schlafstörungen, Hoffnungslosigkeit, andauernde negative Überzeugungen über sich selbst, andere Personen oder die Welt im Allgemeinen (z.B. bzgl. Schuld, Bedrohlichkeit, Misstrauen).

Die verschiedenen Arten von Traumata werden allgemein in zwei Gruppen unterteilt:

Ein Trauma vom Typ-1 liegt vor, wenn es sich um ein kurzes, akutes und begrenztes traumatisches Ereignis handelt (Unfall, Naturkatastrophe, einmaliger sexueller Missbrauch, unerwarteter Todesfall nahestehender Personen, lebensbedrohliche Erkrankung), welches in die Symptomatik einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) mündet.

Bei Typ-2 Traumata liegen andauernde oder sich wiederholende traumatische Ereignisse, wie Folter, wiederholter sexueller Missbrauch, sog. „man made desaster“ (durch Menschenhand verursachte Traumata), zugrunde, sie ziehen häufig tiefgreifende und schwere Störungen bzw. psychische Probleme nach sich. Nicht selten sind Traumata tabuisiert und schambesetzt, weshalb sie oft jahrelang verschwiegen werden.

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Eine stationäre psychotherapeutische Behandlung ist dann indiziert, wenn die Fähigkeit, den Alltag und die beruflichen Anforderungen zu bewältigen, durch die auf das Trauma folgende Symptomatik in erheblichem Ausmaß eingeschränkt ist und bisherige ambulante Psychotherapiemaßnahmen bezüglich Behandlungsintensität, Entlastung und Schutz nicht ausreichen, das Trauma zu bearbeiten.

Unser verhaltenstherapeutischer Ansatz ist störungsspezifisch ausgerichtet. Neben der traumafokussierten kognitiv- verhaltenstherapeutischen Einzelpsychotherapie finden die Behandlungsangebote in Gruppentherapien statt. Die Traumabezugsgruppe dient u.a. der Vermittlung von Information zu Traumatisierungen, daraus resultierenden Störungsbildern und Behandlungsmöglichkeiten. Diese orientieren sich am persönlichen „Stresstoleranzfenster“, verbunden mit dem Erleben von eigener Sicherheit und Selbstkontrolle im Therapieprozess.

Zur Verbesserung der Fertigkeiten zur Stabilisierung sowie zur Gefühlsregulation und zur Einübung zwischenmenschlicher Fähigkeiten setzen wir Elemente des Skillstrainings der Dialektisch Behavioralen Therapie ein, sowie die Arbeit mit inneren Anteilen der Persönlichkeit (Ego-State- bzw. Innere-Kind-Arbeit).

Die Kunstpsychotherapie auf der Traumastation widmet sich besonders dem Zugang zum emotionalen Erleben und der Reaktivierung kreativer Ressourcen.  Je nach individuellem Bedarf werden auch Paar- oder Familiengespräche geführt.  Im Rahmen der Sozialberatung können bei anstehenden Schwierigkeiten der äußeren Lebenssituation unterstützende Beratungsgespräche angeboten werden.

Als Methoden der Traumakonfrontation verwenden wir u.a. imaginative Verfahren und in vivo Triggerexposition. Im Zentrum stehen zunächst Befunderhebung und Diagnostik, die Stärkung von Selbstkontrolle und die Auseinandersetzung mit problematischen Bewältigungsstrategien wie bspw. Vermeidung, Betäubung und Selbstverletzung. Voraussetzung für die Konfrontationsbehandlung ist die aktive Entscheidung der Betroffenen, sich mit ihren traumatischen Erlebnissen auseinanderzusetzen sowie aversive Gefühle zulassen und regulieren zu können.

Die stationäre Behandlungsdauer beträgt mindestens 6-8 Wochen bei Patienten mit einem Typ 1 Trauma. Allerdings benötigen Menschen mit einer chronifizierten komplexen posttraumatischen Belastungsstörung in der Regel 10- 12 Wochen.

Patienten mit folgenden Störungsbildern bzw. Eigenschaften können auf der Traumstation nicht behandelt werden:

  • nicht kontrollierbare Suizidalität oder schwere Selbstverletzungen
  • anhaltender Täterkontakt
  • fehlende Bereitschaft zu aktiver Mitarbeit und zur Übernahme von Selbstverantwortung
  • Suchterkrankungen (Aufnahme ist weder zur Entgiftung noch zur Langzeittherapie möglich)
  • Fremdaggressives Verhalten
  • akute oder chronifizierte Psychosen
Stabilisierung:

Ausführliche Aufklärung und Informationen über das Störungsbild (Intrusionen, Flashbacks), Kontrolle von Auslösesituationen, Kontrolle von selbstschädigendem Verhalten und Gefühlsregulation. Dies schließt das Erkennen und Benennen von und den Umgang mit Emotionen (z.B. Schuld, Scham) ebenso mit ein, wie die angemessene Inanspruchnahme von sozialer Unterstützung.

Traumabearbeitung:

Auseinandersetzung mit traumatischen Erlebnissen mit dem Ziel, das vormals überwältigende Traumaereignis zum integrierten Teil der persönlichen Lebensgeschichte zu machen.

Neuausrichtung:

Die Akzeptanz der traumabedingten Einschränkungen und Verluste (Trauer um Verlorengegangenes) im Leben der Betroffenen stellt ein wichtiges Ziel dar, ebenso das Gewahrsein dessen, welchem schweren Trauma die Betroffenen ausgesetzt gewesen sind und es dennoch gemeistert haben. Darüber hinaus geht es auch darum, traumainduzierte kognitive, emotionale und verhaltensbezogene Schemata zu verändern, um so ein positiveres Selbstkonzept, neue Perspektiven und Strategien für das eigene zukünftige Leben zu entwickeln und die eigenen Ziele, Prioritäten und Werte neu zu orientieren.

Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Sonderleistungen, sogenannte „Wahlleistungen“ in Anspruch zu nehmen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

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