Wahlleistungen

Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Sonderleistungen, sogenannte „Wahlleistungen“ in Anspruch zu nehmen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen, je nach Ihren Versicherungsvereinbarungen in der Regel Wahlleistungen. Ob in Ihrem individuellen Fall die Versicherung den Wahlleistungszuschlag übernimmt, klären Sie bitte vor Aufnahme direkt mit Ihrer Versicherung.

Wir bieten Ihnen die Wahlleistung Unterkunft, die die Unterbringung in einem Komfort Einbett- oder Komfort Zweibettzimmer betrifft oder die Ärztliche Wahlleistung an.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer: 08193 / 72 850 oder per E-Mail unter: anmeldung@klinik-windach.de

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Ärztliche Wahlleistungen

Wenn Sie sich für die Ärztliche Wahlleistung entscheiden, erhalten Sie Anspruch auf Chefarztbehandlung bzw. auf die Behandlung durch dessen Stellvertreter.

Dabei wird die Therapie von unserem Chefarzt Herrn Dr. Götz Berberich geleitet. Die Liquidation der Wahlleistung „Chefarzt“ erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

Privatpatient / Selbstzahler / Private Zusatzversicherung

Sollten Sie Privatversichert oder privat Zusatzversichert sein, bitten wir vor Aufnahme um rechtzeitige Beantragung der Kostenübernahme und um Überprüfung Ihrer Versicherungsbedingungen, da vereinzelt für psychosomatische / psychotherapeutische Behandlungen Sonderbestimmungen gelten. Bitte füllen Sie dazu unser Informationsschreiben „Versicherungsschutz“  aus und fügen es Ihren Anmeldeunterlagen bei.

Formular Überprüfung Versicherungsschutz

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Anmeldebögen & Versicherungsschutz